ModellflugschilderVerordnung zur Beschilderung von Modellflugzeugen

Wie den meisten von euch bekannt ist, gibt es seit 2017 eine neue gesetzliche Regelung zum Modellflug, insbesondere auch in Folge der diversen Drohnen-Diskussionen. Eine dieser Neuerungen betrifft die Kennzeichnung bzw. Beschilderung von Modellen ab 0,25 kg Gewicht. Gemäß der neuen Verordnung (gültig ab 01.10.2017) muss der Eigentümer "an sichtbarer Stelle seinen Namen und seine Anschrift in dauerhafter und feuerfester Beschriftung an dem Fluggerät anbringen". Das lässt sich am besten durch gravierte Alu-Schildchen realisieren, die man an vielen Stellen im Internet bestellen kann. Wir bitten euch, dies bei euren Modellen entsprechend umzusetzen.